Fall Dalli: EU-Institutionen halten systematische Verstöße in den Ermittlungen des Amts für Betrugsbekämpfung OLAF unter Verschluss

19.03.2013 19:45

Die Präsidenten der EU-Institutionen Parlament, Rat und Kommission halten einen Bericht des Überwachungsausschusses des Amts für Betrugsbekämpfung vom 01. Feburar 2013 über Unregelmäßigkeiten und Verstöße des Amts im Fall Dalli unter Verschluss. Der Bericht wurde nicht an die zuständigen Ebenen innerhalb der Institutionen weitergeben, sodass die Verfehlungen nicht-öffentlich bleiben und keine Konsequenzen gezogen werden können. Der Bericht des Überwachungsausschuss stellt unter anderem dar, dass das Amt Beweise unter Verletzung der Grundrechte der betroffenen Personen gesammelt, wenn nicht sogar erstellt hat. Gräßle fordert sofortigen Zugang zum Bericht des Überwachungsausschusses über die Art und Weise, wie die Ermittlungen im Fall Dalli durchgeführt wurden.

 

"Aufgabe war, vorhandene Beweise zu sammeln und nicht Fallen zu stellen, die das Ergebnis des Falls manipulieren.“ so die Sprecherin der EVP im Haushaltskontrollausschuss, Inge Gräßle „Ermittlungen müssen neutral sein – belastende und entlastendes muss zusammengetragen werden." Das Amt muss endlich manipulationsfrei und über den Fall Dalli hinaus Fragen beantworten - denn der Überwachungsausschuss hat klar dargelegt, dass es sich um systemische, d.h. immer wieder auftretende Probleme handelt:

 

  1. In wie vielen Fällen hat OLAF Telefonmitschnitte veranlasst bzw. Dritte zu solchen Telefonmitschnitten animiert, ohne dass die Gesprächspartner von diesen Mitschnitten wussten?
  2. Wurden die dritten Personen, die die Mitschnitte erstellt haben über die Strafbarkeit ihres Tuns aufgeklärt?
  3. Diese Mitschnitte sind in Gerichtsverfahren nicht verwertbar. Warum wurden sie erstellt?
  4. In wie vielen Fällen bei internen Ermittlungen (gegen EU-Mitarbeiter) war der Generaldirektor selbst direkt in der Untersuchung beteiligt und befand sich somit in einem Interessenkonflikt, da er Beschwerdeinstanz nach dem Personalstatut ist (Artikel 90a.)?
  5. In wie vielen Fällen gab es eine Vermischung von internen und externen Ermittlungen? Warum?
    Hintergrund dieser Frage ist, dass jeweils unterschiedlicher Grundrechteschutz vorgesehen ist. Das „Hin-und-her-Switchen“ zwischen beiden Formen, kann zu einer nicht tolerierbaren Form von Aushebelung des in der jeweiligen Ermittlungsform vorgesehenen Grundrechteschutzes führen.


Für weitere Informationen

Büro Inge Gräßle MdEP: Tel. +32 2284868

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