Europäischer Finanzstaatsanwalt löst Probleme mit der Justiz in den Mitgliedstaaten nicht

17.07.2013 15:47

Als "deutlich verfrüht" bezeichnet die Europaabgeordnete und Mitglied im Haushaltskontrollausschuss, Inge Gräßle, den heutigen Kommissionsvorschlag zur Einrichtung eines Europäischen Finanzstaatsanwalts. "Der Vorschlag löst keines der zahlreichen Probleme zwischen der EU und den Mitgliedstaaten um die Nichtverfolgung von Betrugsfällen mit EU-Geldern, weil dies auf den ineffizienten Zustand mancher mitgliedstaatlicher Justizbehörden zurückgeht. Eine neue europäische Behörde ändert daran gar nichts", so Gräßle. "Wir sehen die Ignoranz der Mitgliedstaaten bei Betrugsfällen mit europäischem Geld, aber wir sehen auch die Mängel im Strafrecht, die Arbeitsüberlastung und den Interessenkonflikt der Mitgliedstaaten, wenn sie Betrugsfälle verfolgen, weil sie EU-Gelder dann zurückzahlen müssen." Die Kommission laufe Gefahr, die Unzulänglichkeiten des bisherig zuständigen Amts für Betrugsbekämpfung, OLAF, zu wiederholen. "Nach 14 Jahren der Existenz des OLAF können wir nicht von einer Erfolgsgeschichte reden. Wir haben eine europäische Struktur ohne Wurzeln in den Mitgliedstaaten. Jetzt kommt ein europäischer Staatsanwalt dazu, der die gleichen Geburtsfehler wie das OLAF hat, vor allem eine fehlende europäische Strafgerichtsbarkeit, ohne die die Einhaltung der Grundrechte bei Ermittlungsverfahren nicht garantiert werden kann." Nach den jüngsten Erfahrungen mit Rechtsverstößen durch das Amt verschärfe ein europäischer Staatsanwalt solche Probleme weiter, so Gräßle.

Für weitere Informationen

Büro Dr. Inge Gräßle MdEP: Tel. +32 2 284 7868

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