Meine Antwort auf den offenen Brief vom 16. Juli 2013 der Vorsitzenden des Landesbezirksfrauenrats und der Landesbezirksfrauensekretärin des Verdi Landesbezirks
23.07.2013 07:14
Verdi Landesbezirk Baden-Württemberg
Landesbezirksfrauenrat
Frau Manuela Rukavina
Frau Gabriele Frenzer-Wolf
Theodor-Heuss-Straße 2
D-70174 Stuttgart
23. Juli 2013
Ihr offener Brief vom 16. Juli 2013 an Frau Kollegin Jeggle und an mich
Sehr geehrte Frau Vorsitzende Rukavina,
sehr geehrte Frau Landesbezirksfrauensekretärin Frenzer-Wolf,
Ihren offenen Brief zu meinem Votum am 4. Juli habe ich erhalten und kann sowohl über die Form als auch den Inhalt nur meine Verwunderung ausdrücken. Ich hätte es sehr begrüßt, wenn Sie mich zuerst kontaktiert hätten, bevor Sie derartige Behauptungen und falsche Angaben in die Welt setzen.
Sie werfen mir vor, am 4. Juli gegen eine paritätisch besetzte Wahlliste zur Europawahl 2014 gestimmt zu haben. Das trifft nicht zu.
Bei der Abstimmung handelte es sich um einen nicht-legislativen sog. Initiativbericht des Kollegen Andrew Duff, der in Ziffer 3 folgenden, von mir ausdrücklich gebilligten Text enthält:
"fordert die Mitgliedstaaten und die Parteien auf, die Aufstellung von Frauen auf ihren Listen und nach Möglichkeit die Erstellung paritätischer Listen zu fördern."
Ich nehme an, dass Sie sich gegen meine Ablehnung des Antrags der Grünen und der Linken wenden, das Wort "nach Möglichkeit" herauszustreichen - mehr wollte der besagte Antrag nicht.
Sie erliegen hier leider gleich mehreren Missverständnissen:
1. Die Worte "nach Möglichkeit" zielen auf die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten, Vorgaben - etwa eine paritätische Listenbesetzung - überhaupt in einem nationalen Wahlgesetz verankern zu können. Der Text, der auch meine Zustimmung erhielt, sagt klar aus: Wo es geht, bin ich dafür. Das Wahlrecht für die Wahlen zum Europäischen Parlament ist eine nationale Angelegenheit - es gibt also 28 verschiedene Wahlgesetze, die sich auf 28 Verfassungen beziehen. Ich kann und will mich den unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten nicht verschließen und behaupte, dass mit dem vorliegenden Text dem Anliegen der paritätischen Listenbesetzung voll Rechnung getragen wurde.
2. Bei dem abgestimmten Text handelt es sich um einen sog. Initiativbericht. Solche Berichte haben keinerlei rechtliche Bedeutung. Ihm kommt höchstens ein empfehlender Charakter zu. Dass er auch diese empfehlende Bedeutung in diesem Fall tatsächlich haben kann, wage ich zu bezweifeln, da die Abstimmung viel zu spät kam. Der Deutsche Bundestag hat das Europawahlgesetz bereits im Juni novelliert und die CDU Baden-Württemberg hat ihre Liste für die Europawahl bereits aufgestellt.
Ihre Ausführungen zur Aufstellung der Europaliste der CDU Baden-Württemberg sind sachlich falsch. Seit meiner Wahl 2004 hatte ich stets den 2. Platz des Bezirks Nordwürttemberg inne, was dem 5. Platz der Landesliste entsprach und entspricht.
Ich kann beim besten Willen keinen Widerspruch zwischen meinen frauenpolitischen Positionen und meiner praktischen Politik erkennen und empfehle etwas weniger Wahlkampf und dafür mehr Sachlichkeit.
Ich wäre Ihnen verbunden, allen Empfängerinnen und Empfängern Ihres offenen Briefs auch meine offene Antwort zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichem Gruß
Inge Gräßle




