Feuerwaffenrichtlinie: Parlament korrigiert Kommission
13.07.2016 16:59
Votum im Binnenmarktausschuss – Jäger und Sportschützen nicht mehr am Pranger – notwendige Verschärfungen bei Internethandel
Für den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen sollen zwar künftig strengere Standards in der EU gelten, der Binnenmarktausschuss des Europaparlaments hat heute jedoch überzogene Vorstellungen der EU-Kommission zur Revision der EU-Feuerwaffenrichtlinie korrigiert. Darauf macht die Heidenheimer Europaabgeordnete Dr. Inge Gräßle aufmerksam.
So konnte die Einführung verbindlicher regelmäßiger medizinischer Überprüfungen verhindert werden. Die in Deutschland bewährten Überwachungsregeln für Jäger und Sportschützen gelten weiter. Auch das unverhältnismäßige Verbot halbautomatischer Waffen wurde – bei gleichzeitiger Reduzierung der Magazinkapazität – abgewendet. "Dort, wo es ganz offensichtlich keinen Zusammenhang mit Terrorismus gibt, müssen bürokratische Auswüchse verhindert werden, ohne dass wir die Kontrolle über den Besitz von Waffen aufgeben", so Gräßle.
Künftig strenger reguliert werden soll der Online-Verkauf von Waffen. Für Händler sind strenge Auflagen vorgesehen, die unter der Kontrolle der Mitgliedstaaten stehen. "Die Gefahr, die von Waffen, Waffenteilen oder Munition ausgeht, die von Privatpersonen übers Internet erworben werden können, ist einfach zu groß. Dieser Schritt ist richtig und stärkt die Innere Sicherheit in der gesamten EU", so Gräßle weiter.
Nach den Terroranschlägen von Paris und Brüssel hatte die EU-Kommission einen Überarbeitungsvorschlag vorgelegt. Im September wird das Plenum des Europaparlaments abstimmen. Danach beginnen die Verhandlungen zwischen dem Parlament und den Mitgliedstaaten über den endgültigen Text der Richtlinie.




